Rund um das Thema GEMA gibt es bei Veranstaltungen immer wieder Unsicherheiten.
Muss eine Hochzeit angemeldet werden? Was gilt für einen runden Geburtstag? Und warum kann eine Firmenfeier anders behandelt werden, obwohl auch dort nur geladene Gäste teilnehmen?
Entscheidend ist zunächst die Frage, ob die Musik privat oder öffentlich genutzt wird.
Für eine private Feier ist grundsätzlich keine GEMA-Lizenz erforderlich.
Das betrifft beispielsweise eine Hochzeit oder Geburtstagsfeier, bei der die Gäste persönlich eingeladen sind und eine persönliche Beziehung zum Gastgeber beziehungsweise untereinander besteht.
Die GEMA nennt persönliche Einladungen ausdrücklich als ein Merkmal, das für eine private Veranstaltung spricht.
Entscheidend ist also nicht allein, wie viele Menschen feiern oder ob ein professioneller DJ gebucht wurde.
Anders sieht es aus, wenn eine Veranstaltung als öffentlich einzustufen ist.
Nach Angaben der GEMA ist eine Veranstaltung in der Regel öffentlich, wenn auch Personen teilnehmen können, die keine persönliche Beziehung zum Veranstalter beziehungsweise untereinander haben.
Hinweise darauf können beispielsweise öffentliche Werbung, Flyer, Plakate oder Eintrittskarten sein.
Deshalb lässt sich die Frage nicht allein mit „geschlossene Gesellschaft“ oder „nur geladene Gäste“ beantworten.
Besonders häufig entstehen Missverständnisse bei Firmenveranstaltungen.
Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Firmenjubiläen oder Kundenevents gelten nach Angaben der GEMA in der Regel als öffentliche Veranstaltungen.
Der Grund: Die anwesenden Personen sind nicht allein aufgrund einer persönlichen Beziehung wie Familie oder enger Freundeskreis miteinander verbunden.
Auch eine Firmenfeier, zu der ausschließlich Mitarbeiter oder geladene Gäste kommen, ist deshalb nicht automatisch eine private Veranstaltung.
Verantwortlich ist normalerweise der Veranstalter.
Veranstalter ist nach Angaben der GEMA grundsätzlich die Person beziehungsweise das Unternehmen, das für die Organisation der Veranstaltung und der Musikwiedergabe verantwortlich ist.
Ein gebuchter DJ ist deshalb normalerweise nicht der Veranstalter und damit auch nicht automatisch für die Anmeldung der Veranstaltung verantwortlich.
Hier muss zwischen der Veranstaltung und der Tätigkeit des DJs unterschieden werden.
DJs können unabhängig von der Anmeldung einer Veranstaltung einen eigenen GEMA-Tarif benötigen, wenn sie für ihre Arbeit Kopien beziehungsweise Vervielfältigungen von Musikwerken anfertigen.
Das ist ein anderes Thema als die Frage, ob eine Hochzeit, Firmenfeier oder andere Veranstaltung selbst bei der GEMA angemeldet werden muss. Beide Bereiche sollten deshalb nicht miteinander verwechselt werden.
Für private Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und vergleichbare private Feiern ist grundsätzlich keine GEMA-Lizenz erforderlich.
Bei Firmenfeiern, Vereinsveranstaltungen und anderen Veranstaltungen kann die Situation anders aussehen. Diese gelten nach Angaben der GEMA in der Regel als öffentlich und können deshalb anmelde- und vergütungspflichtig sein.
Entscheidend ist nicht allein, ob Eintritt verlangt wird oder ausschließlich geladene Gäste teilnehmen. Maßgeblich ist insbesondere, ob es sich tatsächlich um eine private Veranstaltung oder um eine öffentliche Musiknutzung handelt.
Bei Unsicherheit empfehle ich, die konkrete Veranstaltung direkt mit der GEMA zu klären.
Armin Bruch
DJ A.B. | DJ, Moderator und Ablaufberater
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.
Aktuelle Informationen der GEMA zu Veranstaltungen
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