Spotify, Apple Music und TIDAL in DJ-Software: Das Streaming-Dilemma für professionelle DJs

Streaming ist längst in professioneller DJ-Software angekommen. Spotify, Apple Music und TIDAL lassen sich inzwischen in verschiedene DJ-Systeme integrieren und ermöglichen den direkten Zugriff auf Millionen Musiktitel.

Technisch ist das beeindruckend und für DJs zunächst eine enorme Erweiterung der Möglichkeiten.

Doch dabei gibt es eine entscheidende Frage:

 

Darf ein professioneller DJ diese Musik auch bei einer Hochzeit, Geburtstagsfeier, Firmenveranstaltung, in einem Club oder bei einer anderen Veranstaltung vor Publikum einsetzen?

 

Genau mit dieser Frage habe ich mich intensiver beschäftigt.

Ich habe Nutzungsbedingungen recherchiert und verschiedene Streaminganbieter direkt kontaktiert. Ein Teil der Kommunikation erfolgte per E-Mail, weitere Fragen habe ich telefonisch geklärt.

 

Dabei zeigte sich ein Punkt, der meiner Erfahrung nach häufig übersehen wird:

Die technische Möglichkeit, einen Streamingdienst in einer DJ-Software zu verwenden, bedeutet nicht automatisch, dass damit auch die erforderlichen Nutzungsrechte für einen professionellen Auftritt verbunden sind.

 

Spotify: DJ-Integration bedeutet nicht automatisch öffentliche Nutzung

Spotify lässt sich inzwischen direkt in professionelle DJ-Software integrieren.

Gleichzeitig beschränkt Spotify die Nutzung seines Dienstes grundsätzlich auf persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke. Auch bei der DJ-Integration gibt es Einschränkungen für die Nutzung bei öffentlichen beziehungsweise professionellen Veranstaltungen.

 

Mich interessierte darüber hinaus, wie Spotify Veranstaltungen beurteilt, die im alltäglichen Sprachgebrauch häufig als private Feier bezeichnet werden, beispielsweise eine Hochzeit oder ein Geburtstag.

Deshalb habe ich Spotify direkt gefragt.

 

Auf meine konkrete Anfrage teilte mir Spotify mit, dass eine Geburtstagsfeier oder Hochzeit mit vielen Gästen aus Sicht des Anbieters nicht als private Nutzung des Streamingdienstes angesehen werde. Nach dieser Auskunft spielte es dabei auch keine Rolle, ob die betreffende Person für das Abspielen der Musik bezahlt wird.

Das zeigt, warum die umgangssprachliche Bezeichnung „private Feier“ allein nicht ausreicht, um daraus auf die erlaubte Nutzung eines Streamingdienstes zu schließen.

 

Apple Music: technische Integration und Nutzungsrechte

Auch Apple Music kann inzwischen in professionelle DJ-Systeme integriert werden.

Die Nutzungsbedingungen der Apple-Mediendienste beschränken die Verwendung der Dienste und Inhalte grundsätzlich auf private, nicht-kommerzielle Zwecke und übertragen durch die Bereitstellung der Inhalte nicht automatisch kommerzielle Nutzungsrechte.

 

Damit stellt sich auch hier dieselbe entscheidende Frage:

Nur weil Apple Music technisch mit einer DJ-Software zusammenarbeitet, bedeutet dies nicht automatisch, dass damit auch die erforderlichen Rechte für einen professionellen DJ-Auftritt vor Publikum eingeräumt werden.

 

TIDAL: spezielle DJ-Funktionen und professioneller Einsatz

Besonders interessant ist die Situation bei TIDAL.

TIDAL bietet ausdrücklich die Nutzung mit verschiedenen DJ-Systemen und entsprechende DJ-Funktionen an.

Für einen professionellen DJ liegt deshalb zunächst die Schlussfolgerung nahe: Wenn ich einen Streamingdienst mit einer speziellen DJ-Funktion bezahle, müsste ich diese Funktion doch auch bei meiner Arbeit einsetzen dürfen.

Genau hier lohnt sich jedoch ein Blick auf die tatsächlichen Nutzungsbedingungen.

Auch dort muss zwischen der technischen DJ-Funktion und den eingeräumten Nutzungsrechten unterschieden werden.

Eine DJ-Funktion beziehungsweise die technische Integration in professionelle DJ-Software ist deshalb nicht automatisch mit einer Erlaubnis zur kommerziellen oder öffentlichen Nutzung der Musik gleichzusetzen.

 

Das betrifft nicht nur Hochzeiten

Die Frage betrifft wesentlich mehr als Hochzeiten und Geburtstagsfeiern.

Sie kann beispielsweise auch bei Firmenfeiern, Clubs und Diskotheken, öffentlichen Veranstaltungen, Vereinsveranstaltungen, Stadtfesten, Messen und anderen professionellen DJ-Einsätzen relevant sein.

 

Selbst wenn ein Veranstalter die für seine Veranstaltung erforderlichen Musikrechte beziehungsweise Lizenzen berücksichtigt hat, ist damit nicht automatisch geklärt, ob der DJ seinen persönlichen Streamingaccount als Musikquelle für diesen Einsatz verwenden darf.

Genau hier werden unterschiedliche Rechte häufig miteinander verwechselt.

 

„Aber dafür zahlt man doch GEMA“

Dieses Argument begegnet mir bei Diskussionen über das Thema regelmäßig.

 

Dabei müssen unterschiedliche Ebenen voneinander getrennt werden.

Eine GEMA-Lizenz beziehungsweise ein für DJs relevanter GEMA-Tarif und die Nutzungsbedingungen eines Streamingdienstes beantworten nicht dieselbe Frage.

 

Eine entsprechende GEMA-Lizenz verändert nicht automatisch den Nutzungsvertrag zwischen einem Anwender und Spotify, Apple Music, TIDAL oder einem anderen Streaminganbieter.

 

Vereinfacht gesagt:

Nur weil die Musikwiedergabe beziehungsweise bestimmte Vervielfältigungen ordnungsgemäß lizenziert sind, bedeutet das nicht automatisch, dass jede beliebige Musikquelle verwendet werden darf.

 

Ein Streaming-Button ist keine Lizenz

Das ist für mich eine der wichtigsten Erkenntnisse aus meiner Recherche.

Wenn in einer professionellen DJ-Software ein Button für Spotify, Apple Music oder TIDAL erscheint, ist das zunächst eine technische Funktion.

 

Der Button beantwortet nicht automatisch die Frage, welche Nutzungsrechte der DJ für die darüber abgerufene Musik besitzt.

 

Technische Verfügbarkeit und rechtliche Nutzbarkeit sind zwei unterschiedliche Dinge.

Gerade weil Streaming immer tiefer in professionelle DJ-Systeme integriert wird, halte ich eine klare Kommunikation darüber für wichtig.

 

Ich bin nicht gegen Streaming

Ganz im Gegenteil.

Streaming hat die Art, wie Menschen Musik entdecken und hören, grundlegend verändert. Auch für DJs können Streamingdienste bei Recherche, Vorbereitung und Musiksuche sehr hilfreich sein.

Mein Kritikpunkt ist deshalb nicht die Technik.

 

Ich würde mir vielmehr klare, verständliche und praktikable Nutzungsmodelle für professionelle Anwender wünschen, bei denen eindeutig geregelt ist, welche Nutzung erlaubt ist und welche Rechte damit verbunden sind.

 

Mein Fazit

Streaming und professionelles DJing wachsen technisch immer stärker zusammen.

 

Trotzdem bleibt ein entscheidender Unterschied:

Technische Integration ist nicht automatisch ein Nutzungsrecht für den professionellen Einsatz vor Publikum.

 

Wer Spotify, Apple Music, TIDAL oder andere Streamingdienste als DJ einsetzen möchte, sollte deshalb nicht allein davon ausgehen, dass die Integration in professionelle DJ-Software automatisch auch deren Nutzung bei einer Veranstaltung erlaubt.

 

Meine Recherche und die direkte Kommunikation mit verschiedenen Anbietern haben mir vor allem gezeigt, wie komplex dieses Thema inzwischen geworden ist.

Aus meiner Sicht wären deshalb transparentere und eindeutig verständliche Nutzungsmodelle für professionelle DJs sinnvoll.

 

Armin Bruch
DJ A.B. | DJ, Moderator und Ablaufberater

 

Hinweis: Dieser Beitrag gibt meine Recherche, meine direkte Kommunikation mit verschiedenen Anbietern und meine Erfahrungen aus der Veranstaltungspraxis wieder. Er dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.

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Weitere Erfahrungen, Tipps und Informationen rund um Hochzeiten und Veranstaltungen finden Sie auf meiner Blog-Übersicht.

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