Spotify & Co. im Unternehmen: Warum ein privates Streaming-Abo für den gewerblichen Einsatz nicht ausreicht

Musik gehört in vielen Unternehmen ganz selbstverständlich zum Alltag.

Sie läuft im Restaurant, im Geschäft, im Friseursalon, im Fitnessstudio, im Wartebereich oder einfach im Büro für die Mitarbeiter.

Spotify öffnen, eine Playlist auswählen und los geht's. Technisch könnte es kaum einfacher sein.

Doch genau hier gibt es einen Punkt, der nach meiner Erfahrung vielen Unternehmen nicht bewusst ist:

Ein privates Streaming-Abonnement bedeutet nicht automatisch, dass die darüber verfügbare Musik auch im Unternehmen abgespielt werden darf.

Ich habe mich mit diesem Thema intensiv beschäftigt, Nutzungsbedingungen verschiedener Anbieter recherchiert und Streamingdienste teilweise direkt per E-Mail oder telefonisch kontaktiert.

Dabei zeigt sich ein Unterschied, der leicht übersehen wird:

Technische Verfügbarkeit und das Recht zur gewerblichen Nutzung sind nicht dasselbe.

 

Privat bezahlt bedeutet nicht gewerblich lizenziert

Ein normales Abonnement bei Spotify, Apple Music oder einem vergleichbaren Streamingdienst wird zunächst für die persönliche beziehungsweise private Nutzung abgeschlossen.

Dass ein Unternehmer dieses Abonnement selbst bezahlt, ändert daran grundsätzlich nichts. Entscheidend ist, welche Nutzung der jeweilige Anbieter mit seinem Vertrag erlaubt.

Spotify weist beispielsweise darauf hin, dass der Dienst für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke vorgesehen ist. Auch bei anderen Streamingdiensten können entsprechende Einschränkungen in den Nutzungsbedingungen bestehen.

Deshalb ist ein kostenpflichtiges Abonnement nicht automatisch eine Lizenz für den gewerblichen Einsatz.

 

Was ist mit Musik nur für die Mitarbeiter?

Hier wird die Abgrenzung interessanter.

Im alltäglichen Sprachgebrauch würde vermutlich kaum jemand das Musikhören mit Kollegen im Büro als öffentliche Veranstaltung bezeichnen.

Für die Nutzung eines Streamingdienstes ist diese Frage allein aber nicht entscheidend. Zusätzlich kommt es darauf an, welche Nutzung der jeweilige Anbieter mit dem persönlichen Abonnement gestattet.

Ein privates Streaming-Abonnement wird also nicht automatisch zu einem gewerblichen Abonnement, nur weil die Musik während der Arbeit läuft.

Unternehmen sollten deshalb auch bei einer reinen Mitarbeiterbeschallung prüfen, ob der verwendete Dienst diese Nutzung tatsächlich erlaubt.

 

Bei Kunden, Gästen und Besuchern wird die Frage noch wichtiger

Noch deutlicher wird das Thema, wenn Musik nicht nur für Mitarbeiter läuft, sondern auch von Kunden, Gästen oder Besuchern gehört wird.

Das betrifft beispielsweise Restaurants und Cafés, Einzelhandelsgeschäfte, Hotels, Friseur- und Kosmetiksalons, Fitnessstudios, Arztpraxen, Verkaufsräume oder Büros mit Kundenverkehr.

Musik wird dort häufig ganz bewusst eingesetzt, um eine bestimmte Atmosphäre zu schaffen.

Gerade für solche gewerblichen Einsatzbereiche gibt es spezielle Musikangebote und Lizenzmodelle, die ausdrücklich für die Nutzung in Unternehmen vorgesehen sind.

 

„Wir zahlen doch GEMA“

Dieses Argument begegnet mir bei dem Thema immer wieder.

Eine mögliche GEMA-Lizenz und die Nutzungsbedingungen eines Streaminganbieters betreffen jedoch unterschiedliche Bereiche.

Eine entsprechende Lizenz kann abhängig von der konkreten Nutzung für die Musikwiedergabe erforderlich sein. Dadurch verändern sich aber nicht automatisch die Vertragsbedingungen eines privaten Spotify-, Apple-Music- oder anderen Streaming-Abonnements.

Vereinfacht gesagt:

Die Frage, ob für die Musikwiedergabe eine GEMA-Lizenz erforderlich ist, beantwortet nicht automatisch die Frage, ob Ihr persönlicher Streaming-Account für diese Nutzung eingesetzt werden darf.

Genau diese Unterscheidung wird meiner Erfahrung nach häufig übersehen.

 

Warum gibt es spezielle Musikdienste für Unternehmen?

Für die gewerbliche Nutzung von Musik existieren spezielle Angebote, die ausdrücklich für entsprechende Einsatzbereiche entwickelt wurden.

Solche Lösungen richten sich beispielsweise an Gastronomie, Einzelhandel, Hotellerie und andere Unternehmen, die Musik regelmäßig in ihren Geschäftsräumen einsetzen möchten.

Ein Streamingdienst für Privatkunden und ein Musikdienst für Unternehmen sind deshalb nicht automatisch dasselbe Produkt mit einem anderen Preis. Entscheidend sind die jeweiligen Nutzungsmodelle und die damit verbundenen Rechte.

 

Die Technik macht es heute besonders einfach

Noch nie war es so unkompliziert, innerhalb weniger Sekunden auf Millionen Musiktitel zuzugreifen.

Smartphone, Tablet oder Computer mit einer Musikanlage verbinden, App öffnen, Playlist auswählen, fertig.

Genau diese Einfachheit kann allerdings den Eindruck vermitteln:

Wenn ich dafür bezahle und es technisch funktioniert, darf ich es auch verwenden.

So einfach ist es nicht immer.

Ein Streaming-Abonnement regelt nicht nur den technischen Zugang zur Musik, sondern auch, in welchem Rahmen dieser Zugang genutzt werden darf.

 

Was können Unternehmen tun?

Wer Musik regelmäßig in seinem Unternehmen einsetzen möchte, sollte zunächst klären, für welchen Zweck die Musik verwendet wird und wer sie hören kann.

Anschließend sollte geprüft werden, ob der verwendete Musikdienst diese Nutzung erlaubt und ob für die konkrete Musikwiedergabe weitere Rechte oder Lizenzen erforderlich sind.

Welche Lösung sinnvoll beziehungsweise erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Unternehmen und der konkreten Nutzung ab.

Deshalb halte ich pauschale Aussagen wie „Wir zahlen Spotify, also ist alles erledigt“ genauso wenig für hilfreich wie „Wir zahlen GEMA, also dürfen wir jede Musikquelle verwenden“.

 

Und was hat das mit professionellen DJs zu tun?

Sehr viel.

Streamingdienste werden inzwischen direkt in professionelle DJ-Software integriert. Technisch können DJs dadurch auf riesige Musikkataloge zugreifen und Titel direkt innerhalb ihrer DJ-Systeme verwenden.

Aber auch dort stellt sich dieselbe grundlegende Frage:

Bedeutet die technische Integration automatisch, dass die Musik bei einem professionellen Auftritt vor Publikum eingesetzt werden darf?

Mit genau diesem Thema habe ich mich in meinem Beitrag „Spotify, Apple Music und TIDAL in DJ-Software: Das Streaming-Dilemma für professionelle DJs“ ausführlich beschäftigt.

 

Mein Fazit

Streaming hat den Zugang zu Musik enorm vereinfacht. Die damit verbundenen Nutzungsrechte sind dadurch aber nicht automatisch einfacher geworden.

Wer Spotify, Apple Music oder andere Streamingangebote in einem Unternehmen einsetzen möchte, sollte deshalb nicht nur fragen:

„Funktioniert es technisch?“

Sondern auch:

„Ist diese Nutzung mit meinem Abonnement überhaupt vorgesehen?“

Ein privates Streaming-Abonnement und eine Berechtigung für den gewerblichen Einsatz sind nicht automatisch dasselbe.

Gerade weil Streaming heute selbstverständlich zum Alltag gehört, halte ich klare und verständliche Informationen zu den jeweiligen Nutzungsmöglichkeiten für besonders wichtig.

 

Armin Bruch
DJ A.B. | DJ, Moderator und Ablaufberater

 

Hinweis: Dieser Beitrag gibt meine Recherche, meine Kommunikation mit verschiedenen Anbietern und meine Erfahrungen aus der Veranstaltungspraxis wieder. Er dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.

 

 

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Weitere Erfahrungen, Tipps und Informationen rund um Hochzeiten und Veranstaltungen finden Sie auf meiner Blog-Übersicht.

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